Abschluss

Fach- und Diplom-Niveau

Fach-Niveau:

  1. Abschlusszeugnis der Schule für Sozialbetreuungsberufe
  2. Pflegehelferprüfung kommissionell, unter Vorsitz des Landessanitätsdirektors, berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Pflegehelfer/Pflegehelferin"
  3. Fachprüfung: Projekt im Praktikum, Projektpräsentation und mündliche Prüfung, berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Fach-Sozialbetreuer/-in/Altenarbeit/Behindertenarbeit"

Diplom-Niveau:

Diplomprüfung: Klausurarbeit, kommissionelle Diplomprüfung, berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Diplom-Sozialbetreuer/-in/Altenarbeit.
Das Diplomniveau wird jedoch nur bei Bedarf an einigen Standorten in Niederösterreich alternierend angeboten.

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