Hiermit nehme ich zur Kenntnis, dass gemäß §6 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBI. Nr. 472/1986 in der derzeit geltenden Fassung, eine Aufnahmeprüfung, die für eine bestimmte Schulart abgelegt wurde, zur Aufnahme in alle Schulen derselben Schulart berechtigt. Eine für eine bestimmte Schulart abgelegte Aufnahmeprüfung darf für dasselbe Schuljahr nicht wiederholt werden.