Abschluss

Schule von außen

Heimhilfe

  • Nach Vollendung des 1. Semester und den positiv absolvierten kommissionellen Abschlussprüfungen, qualifizieren Sie sich zur Berufsausübung als Heimhelfer*in gemäß dem NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz 2007 (NÖ SBBG 2007) und der Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung (GuK-BAV 2006).

Fachniveau

  • Abschlusszeugnis der Schule für Sozialbetreuungsberufe
  • Pflegeassistenzprüfung kommissionell, unter Vorsitz des Landessanitätsdirektors, berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Pflegeassistent/Pflegeassistentin"
  • Fachprüfung: Projekt im Praktikum, Projektpräsentation und mündliche Prüfung, berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Fach-Sozialbetreuer/-in/Altenarbeit/Behindertenarbeit"
  • Kommissionelle Abschlussprüfung für die Pflegeassistenz
  • Fach-Sozialbetreuungsprüfung